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Ein Vermächtnis kann Teil eines Testaments sein, ist jedoch nicht dasselbe wie eine Erbschaft. Auch wenn Hinterbliebene als Erben eingesetzt werden, ist es möglich, einen Teil des Nachlasses einem guten Zweck zu widmen. Hierfür ist das Vermächtnis der geeignete Weg. Es verpflichtet die Erben, einen bestimmten Geldbetrag oder einen anderen Vermögenswert dem Vermächtnisempfänger zur Verfügung zu stellen.
In jedem Fall muss das Vermächtnis im Testament schriftlich festgehalten werden. Die für den Empfänger vorgesehenen Vermögensteile sollten darin genau bezeichnet sein. Ein Vermächtnis ist vor allem dann sinnvoll, wenn bestimmte Personen als Erben eingesetzt werden und trotzdem eine gemeinnützige Organisation erbschaftssteuerfrei bedacht werden soll. |