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Mit einer Zustiftung haben Sie die Möglichkeit, das Stiftungs- vermögen zu erhöhen. Das eingebrachte Kapital der Stiftung bleibt unangetastet und kann kontinuierlich wachsen. Projekte für behinderte Menschen werden dabei aus den anfallenden Kapitalerträgen finanziert. Das Stiftungskapital bleibt daher auf Dauer erhalten. 

Das Vermögen der Förderstiftung wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sicher, langfristig und gemäß unseres diakonischen Auftrags nach ethischen Kriterien angelegt. Die zur Verfügung stehenden Mittel aus Zinserträgen werden ausschließlich für die in unserer Satzung festgeschriebenen Zwecke verwendet.