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Mit einer Zustiftung haben
Sie die Möglichkeit, das Stiftungs- vermögen zu
erhöhen. Das eingebrachte Kapital der Stiftung bleibt unangetastet
und kann kontinuierlich wachsen. Projekte für behinderte Menschen
werden dabei aus den anfallenden Kapitalerträgen finanziert. Das
Stiftungskapital bleibt
daher auf Dauer erhalten.
Das Vermögen der Förderstiftung
wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sicher, langfristig und
gemäß unseres diakonischen Auftrags nach ethischen Kriterien
angelegt. Die zur Verfügung stehenden Mittel aus Zinserträgen
werden ausschließlich für die in unserer Satzung
festgeschriebenen Zwecke verwendet.
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